Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Sollten Sie gezwungen sein, von Ihrer Anmeldung zurückzutreten, berechnen wir bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn keine Gebühren. Danach fallen 30% der Teilnahmegebühren an. Sollten Sie kurzfristig, auch unverschuldet, innerhalb von 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn stornieren, stellen wir die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung. Gelingt es uns, den Platz anderweitig zu besetzen, fallen für Sie stattdessen 10% Bearbeitungspauschale an. Es ist Ihnen gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass dem Veranstalter ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dass dieser wesentlich niedriger als die Pauschale oder die Teilnahmegebühr ist. Wir empfehlen eine Seminar-Rücktrittversicherung um sich für den Fall, dass Sie Ihre Teilnahme an einem Seminar absagen müssen, gegen die finanziellen Folgen abzusichern.

Wir haben für unsere Teilnehmenden in den Tagungshäusern Zimmer auf Abruf reserviert. Ein Buchungsformular, aus dem die Tagungshauskosten und Buchungsoptionen hervorgehen, wird Ihnen mit der Einladung ca. vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zugeschickt. Die verbindliche Buchung nehmen Sie damit dann bitte selbst vor. Bis dahin behalten wir uns die Änderung des Seminarorts vor. Die Tagungshauskosten können vorher bei uns unverbindlich angefragt werden. Da ein Vertragsverhältnis also bezüglich der Tagungs- und Übernachtungskosten ausschließlich zwischen Ihnen und dem Tagungshaus zustande kommt, rechnen Sie diese bitte auch direkt mit dem Tagungshaus ab. Beachten Sie bitte: Auch für extern übernachtende Tagesgäste fällt eine Tagungspauschale im Tagungshaus an.

Der Veranstalter behält sich vor, das Programm kurzfristig geringfügig zu ändern, sowie im Falle zwingender Verhinderung eines/einer Referent:in (z.B. wegen Krankheit) für qualifizierten Ersatz zu sorgen. Sollte eine Veranstaltung aus zwingenden Gründen ganz abgesagt werden müssen, so werden den Teilnehmenden die vollen Gebühren zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

Die Seminare der Fortbildungsreihe enthalten Selbsterfahrungsanteile, die keine Psychotherapie sind und eine solche nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische Belastbarkeit voraus.

Der Veranstalter verpflichtet sich, Informationen, die er über die Teilnehmenden erfährt, Dritten nicht zugänglich zu machen.